Erste Schritte

Erste Schritte

Nachdem sich ein lieber Mensch für immer verabschiedet hat, warten auf seine Angehörigen einige Behördengänge und wichtige Schritte, die dafür sorgen dass die ganze Familie informiert wird und sich auf die Beerdigung vorbereiten kann. Ein wichtiges Dokument für alle rechtlichen Fragen ist die Sterbeurkunde. Sie muss auch ausgestellt werden, denn der Verstorbene zuhause im Kreise seiner Lieben seinen letzten Weg angetreten hat.

Die Sterbeurkunde

Wenn ein Familienmitglied in einer Klinik verstirbt, kümmert sich das Personal um das Erstellen der notwendigen Dokumente. Ist ein Mensch aber im Kreise seiner Lieben zuhause verstorben, so müssen seine Angehörigen einen Arzt verständigen. Er kann den Totenschein ausstellen und damit den Tod bestätigen. Beim zuständigen Standesamt kann mit diesem Schein anschließend die Sterbeurkunde ausgestellt werden. Eventuell müssen Sie zusätzlich folgende Unterlagen bereithalten:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heiratsurkunden
  • Scheidungsdekrete

Die Verständigung von Familie, Freunden und anderen wichtigen Kontaktpersonen

Sind die engsten Familienangehörigen bereits verständigt, sollten auch entfernte Verwandte und Bekannte benachrichtigt werden. Der Vermieter, das Fernmeldeamt, die Pensionsversicherungsanstalt oder der Dienstgeber warten ebenfalls auf Nachricht. Vielleicht muss auch ein Fahrzeug ab- oder umgemeldet werden. Unter Umständen verlangt die Kfz-Zulassungsbehörde dazu einen Gerichtsbeschluss. Es ist hilfreich, wenn hier eine Liste angefertigt wird, die sich nach und nach abarbeiten lässt. So kann die Last der schwierigen Aufgaben auf mehrere Familienmitglieder verteilt werden.

Die Todesfallannahme - der Termin beim Notar

Der Notar verschafft sich einen Überblick und stellt fest, welche Personen erbberechtigt sind und ob ein Testament vorhanden ist. Die Angehörigen können bei diesem Termin alle rechtlichen Fragen klären, die durch den Tod des Familienmitglieds entstanden sind. Am Ende des Termins wird der Notar verkünden, ob eine Schätzung des Nachlassvermögens notwendig ist und er wird fragen, ob die Erben ihr Erbe auch antreten wollen, falls Schulden vorhanden sind. Zu diesem Termin müssen nicht alle Angehörigen erscheinen, aber folgende Unterlagen sollten vorliegen:

  • Testamente oder letztwillige Anordnungen
  • Pensionsbelege
  • Sozialversicherungsnummer des Verstorbenen
  • Aufstellung der Verwandten
  • Angaben zum Vermögen wie Sparbücher, Schuldenbelege oder Wertpapiere
  • Eventuelle Erb- und Pflichtteilsverzichte
  • Kostenaufstellung für die Bestattung (falls bereits vorliegend)

Die Angehörigen müssen bei diesem, ersten Termin noch keine endgültigen Entscheidungen treffen. Die Zusammenkunft kann aber wichtige Fragen klären. So kann der Notar beispielsweise festlegen, welche Familienmitglieder das Haus oder die Wohnung des Verstorbenen betreten dürfen. Auch andere, eventuell strittige, Fragen lassen sich hier in aller Ruhe klären.